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Idyllisches Einfamilienhaus in Belgien mit Weitblick und großem Potenzial
Dieses charmante Einfamilienhaus befindet sich in Belgien, in der begehrten Hauseter Straße in Raeren, und bietet eine einmalige Gelegenheit zur Revitalisierung in traumhafter Lage. Auf einem großzügigen Grundstück von 678 m² gelegen, genießen Sie hier einen unverbaubaren Weitblick über die malerische Landschaft, der Ruhe und Erholung verspricht. Das Haus wurde 1975 erbaut und umfasst ca. 153 m² Wohnfläche – ideal für ein individuelles Wohnprojekt. Die Ausstattung umfasst originale Holzfenster mit Isolierverglasung sowie eine Ölheizung. Die Immobilie befindet sich in einem revitalisierungsbedürftigen Zustand und ist somit ideal für Käufer, die ein Haus mit Geschichte in neuem Glanz erstrahlen lassen möchten. Mit dieser Liegenschaft investieren Sie in eine Immobilie mit einzigartigem Charme und einer Lage, die eine besondere Lebensqualität bietet – ländliche Ruhe, Naturnähe und dennoch eine gute Anbindung an das Umland.
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Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), die in den nächsten 12 Monaten eine Immobilie erwerben möchten, gezielt auf die Energieeffizienz eines Objekts. In 35 Prozent der geplanten Immobilienkäufe ist eine schlechte Energiebilanz sogar ein K.-o.-Kriterium: Interessenten wollen nur Immobilien besichtigen, die energetisch bereits auf einem guten Niveau sind.
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BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht
Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.
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Nach Ampel-Aus: Fördermittel jetzt sichern
Nach dem Aus der Ampel sollen Anfang 2025 Neuwahlen folgen. Da der Bundeshauhalt für das Jahr 2025 nicht mehr beschlossen werden konnte, gibt es nun eine vorläufige Haushaltsführung. In dieser Zeit können keine neuen Bewilligungen für Fördermittel erteilt werden. Deshalb rät der Eigentümerverband Haus & Grund dazu, frühzeitig Anträge zu stellen.