Aktuelles
Vermietete 2-Zimmer-Wohnung am Innenstadtring
Ihre Chance im Herzen von Aachen! Suchen Sie eine wertstabile und charmante Kapitalanlage in einer der begehrtesten Lagen Aachens? Dieses attraktive Dachgeschoss-Apartment in einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus verbindet den unwiderstehlichen Charme historischer Architektur mit einer Top-Rendite-Perspektive. Highlights der Immobilie: – Lage, Lage, Lage: Absolut zentrale City-Lage mit exzellenter Infrastruktur. Die historische Altstadt, Einkaufsmöglichkeiten und der öffentliche Nahverkehr sind in wenigen Gehminuten erreichbar. – Historischer Wert: Wohnen in einem Denkmal – das Gebäude überzeugt durch seine solide Bauweise und seinen zeitlosen, gepflegten Charakter. – Vermietungs-Garantie: Das Apartment ist bereits zuverlässig vermietet 305€ Kaltmiete pro Monat). Die hohe Nachfrage im Aachener Zentrum sichert Ihnen eine konstante Einnahmequelle und gute Wertentwicklung. – Perfekter Grundriss: Die 35 m² Wohnfläche sind intelligent aufgeteilt und bieten eine helle, gemütliche Atmosphäre – ideal für Singles oder Studenten. – Solide Basis: Die Ausstattung ist gepflegt und bietet eine hervorragende Basis für zukünftige Wertsteigerungen durch individuelle Modernisierungen.
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Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
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BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.
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Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt
Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.