Aktuelles

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Wohnqualität in Bestlage – Elegante Eigentumswohnung mit ca. 111 m² & Stellplatzmöglichkeit

– Elegante Etagenwohnung mit ca. 111 m² Wohnfläche – Gelegen im 1. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses – Unvermietet – Ein Außenstellplatz kann erworben werden – Durchdachte 3-Zimmer-Aufteilung – ideal für Familien, Paare oder Singles – Hochwertig saniert mit edlem Fischgrätparkett – Neues Tageslichtbad mit Dusche und Badewanne Diese elegante Etagenwohnung im 1. Obergeschoss überzeugt auf ca. 111 m² Wohnfläche mit einer durchdachten 3-Zimmer-Aufteilung und hochwertiger Ausstattung. Die Wohnung befindet sich in einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus in Leipzig und verbindet den Charme historischer Architektur mit modernem Wohnkomfort. Abgerundet wird das Angebot durch die Möglichkeit, einen Außenstellplatz zusätzlich zu erwerben – ein praktischer Mehrwert, der insbesondere in dieser Lage besonders geschätzt wird. Die Wohnung wurde hochwertig saniert und präsentiert sich in einem gepflegten Zustand. Edles Fischgrätparkett verleiht den Räumen eine warme, zeitlose Atmosphäre und unterstreicht den gehobenen Charakter der Immobilie. Zwei großzügige Schlafzimmer bieten ausreichend Platz für Familien, Paare oder alle, die ein Arbeitszimmer schätzen. Das neu gestaltete Tageslichtbad überzeugt mit einer modernen Ausstattung und bietet sowohl eine Dusche als auch eine Badewanne für maximalen Komfort. Die Wohnung wird unvermietet übergeben und ist somit sofort bezugsfertig oder zur freien Nutzung verfügbar. Weitere praktische Vorzüge runden das Angebot ab: – Bequemer Zugang über einen Aufzug direkt auf der Etage – Separater Keller sowie ein Abstellraum für zusätzlichen Stauraum – Fernwärmeversorgung für eine effiziente und komfortable Heizung – Denkmalschutz mit möglichen steuerlichen Vorteilen für Käufer Eine seltene Gelegenheit, eine stilvolle und vollständig sanierte Wohnung in einem historischen Leipziger Stadthaus zu erwerben.

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    Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

    Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

  • News

    BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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    Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt

    Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.