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Neuwertige 2-Zimmer-Wohnung in einem Passivhaus am Bodensee
• Wohnfläche: Ca. 69 m² optimal aufgeteilter Lebensraum • Wohnungstyp: Lichtdurchflutetes 2-Zimmer-Domizil • Wohnbereich: Großzügiges, offenes Wohn- und Esszimmer • Schlafbereich: Gemütliches und ruhig gelegenes Schlafzimmer • Sanitär: Zeitgemäßes, stilvolles Badezimmer • Außenbereich: Einladender Balkon mit schöner Ausrichtung • Qualität: Gehobene und wertige Innenausstattung • Klima: Wohlige Fußbodenheizung in sämtlichen Räumen • Energie: Ökologische und zukunftssichere Erdwärme-Heizung, KfW 55 Standard • Technik: Smart-Home-Komfort von Bosch (Heiz- und Beschattungssteuerung via Smartphone) • Stauraum: Maßgeschneiderte Einbauten im Flur und Wohnzimmer • Barrierefreiheit: Bequemer Lift führt direkt zur Wohnebene • Zusatzflächen: Eigener Kellerraum für Privatsachen • Wirtschaftsräume: Gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum im Haus • Mobilität: Gesicherter, abschließbarer Stellplatz für Fahrräder • Parken: Hauseigene Tiefgarage vorhanden • Option Garagenstellplatz: Sicherer Tiefgaragenplatz für 20.000 € zukaufbar • Option Küche: Hochwertige Einbauküche auf Wunsch für 5.000 € Aufpreis • Option Interieur: Übernahme des aktuellen Mobiliars nach Absprache möglich
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Analyse: Diese Faktoren steigern den Immobilienwert
Der Wert einer Immobilie bemisst sich einerseits an ihrer Lage und ihrem Zustand, andererseits an ihrer Ausstattung und dem Typ. Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zeigt, welche Auswirkungen bestimmte Faktoren einer Wohnung auf den Preis haben.
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Energiepreisbremse: Verlängerung bis April 2024
Trotz sinkender Strom- und Gaspreise hat das Kabinett eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Statt am Ende des Jahres auszulaufen, sollen die Preisbremsen nun bis Ostern 2024 verlängert werden. Zugleich soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Gas und Fernwärme zum Jahresanfang wegfallen.
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KfW-Förderung: „Wohneigentum für Familien“ wird angepasst
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessert die KfW die Förderbedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“. Schon ab dem 16. Oktober werden die Einkommensgrenze und die Kredithöchstbeträge deutlich erhöht.