Aktuelles
Neuwertige 2-Zimmer-Wohnung in einem Passivhaus am Bodensee
• Wohnfläche: Ca. 69 m² optimal aufgeteilter Lebensraum • Wohnungstyp: Lichtdurchflutetes 2-Zimmer-Domizil • Wohnbereich: Großzügiges, offenes Wohn- und Esszimmer • Schlafbereich: Gemütliches und ruhig gelegenes Schlafzimmer • Sanitär: Zeitgemäßes, stilvolles Badezimmer • Außenbereich: Einladender Balkon mit schöner Ausrichtung • Qualität: Gehobene und wertige Innenausstattung • Klima: Wohlige Fußbodenheizung in sämtlichen Räumen • Energie: Ökologische und zukunftssichere Erdwärme-Heizung, KfW 55 Standard • Technik: Smart-Home-Komfort von Bosch (Heiz- und Beschattungssteuerung via Smartphone) • Stauraum: Maßgeschneiderte Einbauten im Flur und Wohnzimmer • Barrierefreiheit: Bequemer Lift führt direkt zur Wohnebene • Zusatzflächen: Eigener Kellerraum für Privatsachen • Wirtschaftsräume: Gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum im Haus • Mobilität: Gesicherter, abschließbarer Stellplatz für Fahrräder • Parken: Hauseigene Tiefgarage vorhanden • Option Garagenstellplatz: Sicherer Tiefgaragenplatz für 20.000 € zukaufbar • Option Küche: Hochwertige Einbauküche auf Wunsch für 5.000 € Aufpreis • Option Interieur: Übernahme des aktuellen Mobiliars nach Absprache möglich
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Eis & Schnee: Wer muss räumen?
Nach einem milden Herbst ziehen nun die ersten Kältewellen mit Schnee und Eis durchs Land. Süddeutschland hat der Winter kalt erwischt: ausgefallene Flüge, Züge und eingeschränkter Nahverkehr waren die Folgen – doch wie sieht es mit der Räum- und Streupflicht im privaten Raum aus?
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Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun doch nicht: Die Preisbremsen laufen nur noch bis Ende des Jahres. Zudem wurden Förderprogramme der KfW-Bank gestoppt, die den Bereich Wohnen und Bauen betreffen.
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Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein
Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.