Aktuelles
Ihr neues Zuhause in Markkleeberg – 1-Zimmer-Wohnung in gefragter Lage
– Gepflegte 1 Zimmer-Etagenwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 50 m² – Angenehmes Wohnen im 2. Obergeschoss – Eigener Kellerraum für zusätzlichen Stauraum – Außenstellplatz optional anmietbar Diese gepflegte Etagenwohnung im 2. Obergeschoss bietet auf ca. 50 m² eine komfortable Wohnfläche für alle, die ein praktisches und angenehmes Zuhause im begehrten Markkleeberg suchen. Der hochwertige Parkettboden verleiht dem Wohnraum eine warme und einladende Atmosphäre und sorgt für ein stilvolles Wohnambiente. Die Wohnung verfügt über eine funktionale Ausstattung, die alle wesentlichen Ansprüche an ein komfortables Zuhause erfüllt. Für eine zuverlässige und gleichmäßige Wärmeversorgung sorgt die Zentralheizung mit Gasversorgung, die auch in den Wintermonaten für angenehme Temperaturen sorgt. Zusätzlich steht Ihnen ein eigener Kellerraum zur Verfügung, der praktischen Stauraum für Fahrräder, Sportgeräte oder persönliche Gegenstände bietet. Ein Außenstellplatz kann ebenfalls angemietet werden und ermöglicht bequemes und stressfreies Parken direkt am Haus. Markkleeberg überzeugt durch seine naturnahe Umgebung und die gleichzeitig gute Anbindung an Leipzig – ideal für alle, die ruhiges Wohnen mit kurzen Wegen in die Stadt verbinden möchten.
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BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht
Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.
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Nach Ampel-Aus: Fördermittel jetzt sichern
Nach dem Aus der Ampel sollen Anfang 2025 Neuwahlen folgen. Da der Bundeshauhalt für das Jahr 2025 nicht mehr beschlossen werden konnte, gibt es nun eine vorläufige Haushaltsführung. In dieser Zeit können keine neuen Bewilligungen für Fördermittel erteilt werden. Deshalb rät der Eigentümerverband Haus & Grund dazu, frühzeitig Anträge zu stellen.
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Elementarschadenpflichtversicherung: Knapp zwei Drittel sind dafür
Bereits seit vielen Jahren ist die verpflichtende Elementarschadenversicherung für Eigentümer im Gespräch. Insbesondere nach größeren Schadensereignissen wird die Debatte nochmals verschärft. Aktuell fordert der Bundesrat die Einführung einer Versicherungspflicht, der Bund lehnt die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs bislang ab.