Aktuelles
Ihr neues Zuhause in Markkleeberg – 1-Zimmer-Wohnung in gefragter Lage
– Gepflegte 1 Zimmer-Etagenwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 50 m² – Angenehmes Wohnen im 2. Obergeschoss – Eigener Kellerraum für zusätzlichen Stauraum – Außenstellplatz optional anmietbar Diese gepflegte Etagenwohnung im 2. Obergeschoss bietet auf ca. 50 m² eine komfortable Wohnfläche für alle, die ein praktisches und angenehmes Zuhause im begehrten Markkleeberg suchen. Der hochwertige Parkettboden verleiht dem Wohnraum eine warme und einladende Atmosphäre und sorgt für ein stilvolles Wohnambiente. Die Wohnung verfügt über eine funktionale Ausstattung, die alle wesentlichen Ansprüche an ein komfortables Zuhause erfüllt. Für eine zuverlässige und gleichmäßige Wärmeversorgung sorgt die Zentralheizung mit Gasversorgung, die auch in den Wintermonaten für angenehme Temperaturen sorgt. Zusätzlich steht Ihnen ein eigener Kellerraum zur Verfügung, der praktischen Stauraum für Fahrräder, Sportgeräte oder persönliche Gegenstände bietet. Ein Außenstellplatz kann ebenfalls angemietet werden und ermöglicht bequemes und stressfreies Parken direkt am Haus. Markkleeberg überzeugt durch seine naturnahe Umgebung und die gleichzeitig gute Anbindung an Leipzig – ideal für alle, die ruhiges Wohnen mit kurzen Wegen in die Stadt verbinden möchten.
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Studie: Elektromobilität und das Potenzial von Mehrfamilienhäusern
Elektroautos spielen eine zentrale Rolle, um die Emissionen des Verkehrs zu senken und Klimaschutzziele zu erreichen. Doch für ihre Verbreitung braucht es ausreichend Lademöglichkeiten – auch und gerade in Häusern mit mehreren Wohnungen, sogenannten Mehrparteienhäusern. Wie die Wohnungswirtschaft und die Bewohnenden zum Ausbau der Ladeinfrastruktur stehen, hat eine Studie unter Leitung des Fraunhofer ISI im Rahmen des Technologieprogramms »IKT für Elektromobilität« untersucht.
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Austauschpflicht für Bleileitungen – Eigentümer sollten jetzt handeln
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) Nord weist Eigentümer und Immobilienverwaltungen auf die gesetzlich verankerte Pflicht zum Austausch von Bleileitungen hin. Ab dem 12. Januar 2026 dürfen Trinkwasserleitungen, die Blei enthalten oder mit Blei in Berührung kommen, nicht mehr betrieben werden. Grundlage ist die novellierte Trinkwasserverordnung 2023, die ein endgültiges Verbot solcher Installationen vorsieht.
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BFH verhandelt über Grundsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt erstmals über mehrere Verfahren zur neuen Grundsteuer – ein Tag mit Signalwirkung für Millionen Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Die Reform, die mehr Gerechtigkeit versprochen hatte, steht erneut auf dem Prüfstand. Für den gemeinnützigen Verband Wohneigentum ist der Verhandlungstag ein Weckruf an die Politik: Die bisherigen Bewertungsmodelle erzeugen neue Ungleichheiten, während die Belastung vieler Haushalte spürbar steigt.