Aktuelles
Ihr neues Zuhause in Markkleeberg – 1-Zimmer-Wohnung in gefragter Lage
– Gepflegte 1 Zimmer-Etagenwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 50 m² – Angenehmes Wohnen im 2. Obergeschoss – Eigener Kellerraum für zusätzlichen Stauraum – Außenstellplatz optional anmietbar Diese gepflegte Etagenwohnung im 2. Obergeschoss bietet auf ca. 50 m² eine komfortable Wohnfläche für alle, die ein praktisches und angenehmes Zuhause im begehrten Markkleeberg suchen. Der hochwertige Parkettboden verleiht dem Wohnraum eine warme und einladende Atmosphäre und sorgt für ein stilvolles Wohnambiente. Die Wohnung verfügt über eine funktionale Ausstattung, die alle wesentlichen Ansprüche an ein komfortables Zuhause erfüllt. Für eine zuverlässige und gleichmäßige Wärmeversorgung sorgt die Zentralheizung mit Gasversorgung, die auch in den Wintermonaten für angenehme Temperaturen sorgt. Zusätzlich steht Ihnen ein eigener Kellerraum zur Verfügung, der praktischen Stauraum für Fahrräder, Sportgeräte oder persönliche Gegenstände bietet. Ein Außenstellplatz kann ebenfalls angemietet werden und ermöglicht bequemes und stressfreies Parken direkt am Haus. Markkleeberg überzeugt durch seine naturnahe Umgebung und die gleichzeitig gute Anbindung an Leipzig – ideal für alle, die ruhiges Wohnen mit kurzen Wegen in die Stadt verbinden möchten.
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Ersatzbaustoffverordnung ist in Kraft getreten
Recycelte Baustoffe sollen für Bauherren attraktiver werden: zum 1. August ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Diese regelt erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.
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Statistisches Bundesamt: 43,4 Millionen Wohnungen in Deutschland
Zum Jahresende 2022 gab es in Deutschland rund 43,4 Millionen Wohnungen. Das sind 0,7 Prozent oder 282.800 Wohnungen mehr als Ende 2021. Zudem steigt die Wohnfläche pro Kopf stetig. Diese und weitere spannende Fakten veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer aktuellen Pressemeldung.
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Betriebskosten: Miete für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig
Entscheiden sich Vermieter dazu, Rauchwarnmelder zu mieten statt sie zu kaufen, können sie die Kosten dafür nicht über die Betriebskosten abrechnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen Wartungskosten aus.