Aktuelles
Ihr neues Zuhause in Markkleeberg – 1-Zimmer-Wohnung in gefragter Lage
– Gepflegte 1 Zimmer-Etagenwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 50 m² – Angenehmes Wohnen im 2. Obergeschoss – Eigener Kellerraum für zusätzlichen Stauraum – Außenstellplatz optional anmietbar Diese gepflegte Etagenwohnung im 2. Obergeschoss bietet auf ca. 50 m² eine komfortable Wohnfläche für alle, die ein praktisches und angenehmes Zuhause im begehrten Markkleeberg suchen. Der hochwertige Parkettboden verleiht dem Wohnraum eine warme und einladende Atmosphäre und sorgt für ein stilvolles Wohnambiente. Die Wohnung verfügt über eine funktionale Ausstattung, die alle wesentlichen Ansprüche an ein komfortables Zuhause erfüllt. Für eine zuverlässige und gleichmäßige Wärmeversorgung sorgt die Zentralheizung mit Gasversorgung, die auch in den Wintermonaten für angenehme Temperaturen sorgt. Zusätzlich steht Ihnen ein eigener Kellerraum zur Verfügung, der praktischen Stauraum für Fahrräder, Sportgeräte oder persönliche Gegenstände bietet. Ein Außenstellplatz kann ebenfalls angemietet werden und ermöglicht bequemes und stressfreies Parken direkt am Haus. Markkleeberg überzeugt durch seine naturnahe Umgebung und die gleichzeitig gute Anbindung an Leipzig – ideal für alle, die ruhiges Wohnen mit kurzen Wegen in die Stadt verbinden möchten.
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Bauzinsen: Zinsrutsch innerhalb weniger Wochen
Anfang Dezember sind die Zinsen auf 3,8 Prozent gerutscht – ein Minus von rund 0,4 Prozentpunkten gegenüber dem Vormonat. Im November waren die Zinsen auf über 4,2 Prozent geklettert und hatten ein 10-Jahres-Hoch erreicht, dies berichtet der Kreditvermittler Interhyp.
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Eis & Schnee: Wer muss räumen?
Nach einem milden Herbst ziehen nun die ersten Kältewellen mit Schnee und Eis durchs Land. Süddeutschland hat der Winter kalt erwischt: ausgefallene Flüge, Züge und eingeschränkter Nahverkehr waren die Folgen – doch wie sieht es mit der Räum- und Streupflicht im privaten Raum aus?
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Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun doch nicht: Die Preisbremsen laufen nur noch bis Ende des Jahres. Zudem wurden Förderprogramme der KfW-Bank gestoppt, die den Bereich Wohnen und Bauen betreffen.