Aktuelles
Neuwertige 2-Zimmer-Wohnung in einem Passivhaus am Bodensee
• Wohnfläche: Ca. 69 m² optimal aufgeteilter Lebensraum • Wohnungstyp: Lichtdurchflutetes 2-Zimmer-Domizil • Wohnbereich: Großzügiges, offenes Wohn- und Esszimmer • Schlafbereich: Gemütliches und ruhig gelegenes Schlafzimmer • Sanitär: Zeitgemäßes, stilvolles Badezimmer • Außenbereich: Einladender Balkon mit schöner Ausrichtung • Qualität: Gehobene und wertige Innenausstattung • Klima: Wohlige Fußbodenheizung in sämtlichen Räumen • Energie: Ökologische und zukunftssichere Erdwärme-Heizung, KfW 55 Standard • Technik: Smart-Home-Komfort von Bosch (Heiz- und Beschattungssteuerung via Smartphone) • Stauraum: Maßgeschneiderte Einbauten im Flur und Wohnzimmer • Barrierefreiheit: Bequemer Lift führt direkt zur Wohnebene • Zusatzflächen: Eigener Kellerraum für Privatsachen • Wirtschaftsräume: Gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum im Haus • Mobilität: Gesicherter, abschließbarer Stellplatz für Fahrräder • Parken: Hauseigene Tiefgarage vorhanden • Option Garagenstellplatz: Sicherer Tiefgaragenplatz für 20.000 € zukaufbar • Option Küche: Hochwertige Einbauküche auf Wunsch für 5.000 € Aufpreis • Option Interieur: Übernahme des aktuellen Mobiliars nach Absprache möglich
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Kabinett beschließt Lockerungen bei Balkonkraftwerken
Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.
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Neue Förderung: Solarstrom für Elektroautos
Bereits am 26. September startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Private Hauseigentümer können dann bis zu 10.200 Euro Zuschuss von der KfW-Bank erhalten.
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BGH-Urteil: Modernisierungsmieterhöhung formell unwirksam
Nach Modernisierungen wird häufig die Miete erhöht. Nutzen Vermieter hierzu Drittmittel, wie zum Beispiel Förderungen, müssen sie dies bei der anschließenden Mieterhöhung angeben. Tun sie das nicht, ist die Mieterhöhung formell unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).