Aktuelles

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Neuwertige 2-Zimmer-Wohnung in einem Passivhaus am Bodensee

• Wohnfläche: Ca. 69 m² optimal aufgeteilter Lebensraum • Wohnungstyp: Lichtdurchflutetes 2-Zimmer-Domizil • Wohnbereich: Großzügiges, offenes Wohn- und Esszimmer • Schlafbereich: Gemütliches und ruhig gelegenes Schlafzimmer • Sanitär: Zeitgemäßes, stilvolles Badezimmer • Außenbereich: Einladender Balkon mit schöner Ausrichtung • Qualität: Gehobene und wertige Innenausstattung • Klima: Wohlige Fußbodenheizung in sämtlichen Räumen • Energie: Ökologische und zukunftssichere Erdwärme-Heizung, KfW 55 Standard • Technik: Smart-Home-Komfort von Bosch (Heiz- und Beschattungssteuerung via Smartphone) • Stauraum: Maßgeschneiderte Einbauten im Flur und Wohnzimmer • Barrierefreiheit: Bequemer Lift führt direkt zur Wohnebene • Zusatzflächen: Eigener Kellerraum für Privatsachen • Wirtschaftsräume: Gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum im Haus • Mobilität: Gesicherter, abschließbarer Stellplatz für Fahrräder • Parken: Hauseigene Tiefgarage vorhanden • Option Garagenstellplatz: Sicherer Tiefgaragenplatz für 20.000 € zukaufbar • Option Küche: Hochwertige Einbauküche auf Wunsch für 5.000 € Aufpreis • Option Interieur: Übernahme des aktuellen Mobiliars nach Absprache möglich

  • News

    Bei Mietausfällen: Teilerlass der Grundsteuer beantragen

    Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.

  • News

    BGH: Mietverhältnis bei Streit nicht ohne Weiteres kündbar

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.

  • News

    KfW-Förderprogramme wieder angelaufen

    Die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen sind am 20. Februar wieder angelaufen. Anträge können ab sofort bei der KfW-Bank gestellt werden. Dies meldet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).