Aktuelles
Ihr neues Zuhause in Markkleeberg – 1-Zimmer-Wohnung in gefragter Lage
– Gepflegte 1 Zimmer-Etagenwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 50 m² – Angenehmes Wohnen im 2. Obergeschoss – Eigener Kellerraum für zusätzlichen Stauraum – Außenstellplatz optional anmietbar Diese gepflegte Etagenwohnung im 2. Obergeschoss bietet auf ca. 50 m² eine komfortable Wohnfläche für alle, die ein praktisches und angenehmes Zuhause im begehrten Markkleeberg suchen. Der hochwertige Parkettboden verleiht dem Wohnraum eine warme und einladende Atmosphäre und sorgt für ein stilvolles Wohnambiente. Die Wohnung verfügt über eine funktionale Ausstattung, die alle wesentlichen Ansprüche an ein komfortables Zuhause erfüllt. Für eine zuverlässige und gleichmäßige Wärmeversorgung sorgt die Zentralheizung mit Gasversorgung, die auch in den Wintermonaten für angenehme Temperaturen sorgt. Zusätzlich steht Ihnen ein eigener Kellerraum zur Verfügung, der praktischen Stauraum für Fahrräder, Sportgeräte oder persönliche Gegenstände bietet. Ein Außenstellplatz kann ebenfalls angemietet werden und ermöglicht bequemes und stressfreies Parken direkt am Haus. Markkleeberg überzeugt durch seine naturnahe Umgebung und die gleichzeitig gute Anbindung an Leipzig – ideal für alle, die ruhiges Wohnen mit kurzen Wegen in die Stadt verbinden möchten.
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Solaranlagen: Neuer Online-Rechner berechnet individuelle Wirtschaftlichkeit
Mit dem neuen „PhotovoltaikCheck“ bietet die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online ein einfach zu bedienendes Online-Tool, das Verbrauchern die Wirtschaftlichkeit ihrer geplanten Solaranlage berechnet. Der interaktive Ratgeber analysiert individuelle Verbrauchsdaten und Standortfaktoren, um die optimale Lösung vorzuschlagen.
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Wohngeld wird erhöht
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 um etwa 15 Prozent erhöht. Durch die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung soll die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleiben. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.
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Wohnungsfotos in Exposé ohne Einwilligung der Mieter
Sollen die Fotos einer bewohnten Immobilie im Makler-Exposé oder in Online-Portalen gezeigt werden, benötigt der Immobilienmakler hierfür die Zustimmung der Bewohner des Hauses. Schon für die Fertigung der Fotos braucht es die Zustimmung. Denn: Fotos von bewohnten Räumen sind personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).